5 Module/Weiterbildung
Als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr ist es notwendig, gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in regelmäßigen Abständen an Auffrischungskursen teilzunehmen. Diese Weiterbildung setzt sich aus fünf Modulen zusammen.
Alle fünf Jahre bist Du verpflichtet, mindestens fünf Themen aus den verschiedenen Bereichen zu absolvieren, um weiterhin gemäß EU-Recht im gewerblichen Bereich tätig zu sein.
Die Weiterbildung besteht aus insgesamt fünf eigenständigen Modulen und erfordert eine Gesamtdauer von 35 Stunden. Diese Schulung ist essenziell, um dein Wissen und deine Fähigkeiten als Berufskraftfahrer auf dem neuesten Stand zu halten und gleichzeitig die Voraussetzungen für die gewerbliche Tätigkeit zu erfüllen.
Melde dich gerne direkt bei deinem Ansprechpartner in unserer Fahrschule bzw. unter der +49 176 6241 8948